(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Golden Pack e.K., Inh.: Fuat Üzdiyen, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Sie sind Bestandteil aller Verträge, die Golden Pack e.K. mit seinen Vertragspartnern (im Folgenden: „Kunden“) schließt.
(2) Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(3) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Golden Pack e.K. ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Golden Pack e.K. auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Etwaigen abweichenden Geschäftsbedingungen und Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Sie sind nur gültig, wenn sie von Golden Pack e.K. ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.
(1) Alle Angebote von Golden Pack e.K. sind freibleibend. Die Präsentation der Waren auf der Webseite, in Katalogen oder im Ladengeschäft stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Der Kunde wird lediglich dazu aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
(2) Bestellungen aufgrund der Angebote von Golden Pack e.K. können durch den Kunden über Telefon, Telefax oder Internet aufgegeben werden
(3) Aufträge gelten als angenommen, wenn der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung erhält oder die Lieferung stillschweigend erfolgt.
(4) Aufträge und Absprachen mit Vertretern bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(5) Mangels schriftlicher Preisvereinbarungen gelten die bei Vertragsabschluss geltenden Preislisten in der jeweils gültigen Fassung.
(6) Golden Pack e.K. ist berechtigt, den Preis für die Kaufsache angemessen zu erhöhen, wenn aufgrund von Betriebsstörungen, höherer Gewalt, Rohstoffmangel, Transportengpässen o.ä. die Selbstbelieferung für Golden Pack e.K. mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Dies gilt nicht:
(a) wenn eine nur vorübergehende Störung der Selbstbelieferung vorliegt,
(b) wenn die Kaufsache im Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Lager von Golden Pack e.K. vorrätig ist, (c) wenn zwischen dem Kaufvertragsschluss und dem Liefertermin ein Zeitraum von weniger als vier Monaten liegt oder
(d) Golden Pack e.K, die die Preiserhöhung begründenden Umstände zu vertreten hat.
Von einer erheblichen Preiserhöhung ist auszugehen, wenn die Selbstbelieferungskosten, die bei Vertragsschluss üblichen Kosten um 50 % übersteigen.
Golden Pack e.K. ist verpflichtet, den Kunden vor
Erhöhung der Preise hiervon in Textform zu unterrichten. Erhöht Golden Pack e.K. aufgrund der vorstehenden Regelung den Kaufpreis steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Dieses muss durch den Kunden binnen zwei Wochen ab Kenntnisnahme von der Preiserhöhung gegenüber Golden Pack e.K. geltend gemacht werden, wobei der Zugang der Rücktrittserklärung bei Golden Pack e.K. für die Fristwahrung maßgeblich ist. Nach Ablauf der Frist ist ein Rücktritt aufgrund der Preiserhöhung ausgeschlossen.
Im Falle der Preissenkung zwischen Vertragsschluss und Liefertermin ist Golden Pack e.K. verpflichtet, diese entsprechend an den Kunden weiterzugeben. Von einer eheblichen Preissenkung ist auszugehen, wenn eine Senkung von 50% des bei Vertragsschluss üblichen Einkaufpreises vorliegt.
(1) Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise (ohne MwSt.).
(2) Zahlungen können per Überweisung oder bar erfolgen. Andere Zahlungsmöglichkeiten können vereinbart werden. Die Erfüllung tritt erst mit Gutschrift auf dem Konto von Golden Pack e.K ein. Bei vereinbarter Zahlung mittels Scheck-/Wechsel tritt die Erfüllung erst mit wirksamer Einlösung durch Golden Pack e.K. ein. Wechsel- und Diskontspesen fallen dem Kunden zur Last.
(3) Die Zahlungen sind Zug um Zug gegen Lieferung der Waren fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.
(4) Von Golden Pack e.K. gestellte Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne jeglichen Abzug zu zahlen. Abweichende Zahlungsvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 3
(5) Golden Pack e.K. ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden aus anderen Verträgen im Rahmen einer dauernden Geschäftsbeziehung vor der weiteren Lieferung Barzahlung zu verlangen.
(6) Im Verzugsfall ist Golden Pack e.K. in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen in §§ 286, 288 Abs. 2 BGB berechtigt, Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe, mindestens aber in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
(7) Golden Pack e.K. berechnet Aufwandsgebühren von 2,50 EUR für die 1. Mahnung und 5,00 EUR für jede weitere Mahnung. Nach erfolgloser zweiter Mahnung kann ein Inkassounternehmen beauftragt werden. Die Kosten des Inkassounternehmens trägt der Kunde.
(8) Golden Pack e.K. ist berechtigt, Zahlung zunächst auf die älteste Forderung und im Weiteren die nächstältesten Forderungen des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Golden Pack e.K. entsprechend § 367 BGB berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
(9) Die Aufrechnung gegen Forderungen von Golden Pack e.K. sowie die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts seitens des Kunden ist nur hinsichtlich unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zulässig. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nicht von der Anerkennung von Mängeln durch Golden Pack e.K. abhängig. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(1) Die Rückgabe mangelfreier Waren ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung möglich. Der Kunde hat vor der Rücksendung die Zustimmung von Golden Pack e.K. einzuholen. In keinem Fall rücknahmefähig sind Sonderbestellungen, Sonderposten und ausgelaufene Artikel.
(2) Die Quittierung einer Warenrücknahme stellt kein automatisches Anerkenntnis für eine Gutschrift des Kaufpreises dar. Über eine mögliche Gutschrift wird individuell und nach Prüfung des zurückgesandten Produkts entschieden.
(3) Im Falle einer vereinbarten Retoure sind die Versandkosten vom Kunden zu tragen, es sei denn, die Rücksendung erfolgt aufgrund fehlerhafter oder mangelhafter Ware.
(4) Rücksendungen müssen in angemessener Zeit und im Originalzustand erfolgen, einschließlich der Originalverpackung und sämtlicher mitgelieferter Zubehörteile. Golden Pack e.K. behält sich das Recht vor, retournierte Waren zu prüfen und gegebenenfalls eine angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben, falls die zurückgegebene Ware nicht den vereinbarten Bedingungen entspricht.
(1) Golden Pack e.K. haftet für Sachmängel gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
(2) Die Übernahme zusätzlicher Garantien ist nur verbindlich, soweit Golden Pack e.K. diese gegenüber dem Kunden schriftlich ausdrücklich als solche bezeichnet und bestätigt hat. Insbesondere die Angaben zu den Produkten stellen eine bloße Beschreibung und keine Garantieerklärung oder zugesicherte Eigenschaft dar.
(3) Gegenüber Unternehmern gilt:
(a) Bei verderblicher Waren müssen Golden Pack e.K. die vom Kunden festgestellten oder feststellbaren Mängel innerhalb eines Tages, im Übrigen innerhalb weiterer drei Tage in Textform gemeldet und dabei nachvollziehbar beschrieben werden. Für Mängel, welche im Rahmen der Untersuchung nicht feststellbar sind (verdeckte Mängel), gilt die gesetzliche Regelung. Erfolgt eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig, so gilt die Ware in Hinblick auf den jeweiligen Mangel als genehmigt und Mängelansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Golden Pack e.K. oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Golden Pack e.K. beruht oder für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Golden Pack e.K. oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Golden Pack e.K. beruhen. Dies gilt jedoch nicht für arglistig verschwiegene Mängel. Die rechtzeitige Absendung einer Mängelrüge gilt als rechtzeitige Anzeige des Mangels.
(b) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von Golden Pack e.K. gelieferten Ware bei dem Kunden.
Die bei Lieferung überlassenen Transportbehältnisse wie Rollcontainer, Paletten, Kästen, Flaschen usw. bleiben Eigentum von Golden Pack e.K.. Der Kunde verpflichtet sich, diese Transporthilfsmittel zweckgerecht und sorgfältig zu behandeln und in einwandfreiem Zustand innerhalb von 30 Tagen zurückzugeben. Andernfalls ist Golden Pack e.K. berechtigt, Kosten – im Notfall den Wiederbeschaffung
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Golden Pack ist ein führendes Familienunternehmen im Berliner Lebensmittelhandel seit 2009. Mit einer 10.000 qm großen Lagerfläche bieten wir hochwertige und frische Produkte an.